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   OLG Karlsruhe, 25.10.1984 - 1 Ws 212/84   

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https://dejure.org/1984,1828
OLG Karlsruhe, 25.10.1984 - 1 Ws 212/84 (https://dejure.org/1984,1828)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.1984 - 1 Ws 212/84 (https://dejure.org/1984,1828)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 1984 - 1 Ws 212/84 (https://dejure.org/1984,1828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafaussetzung; Widerruf; Gesamtstrafenbildung; Nachträgliche Entscheidung

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 160
  • NStZ 1985, 123
  • StV 1985, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    bb) Diese Rechtsfolge besteht aber nicht, wenn die Freiheitsstrafe neben der Gesamtgeldstrafe bestehen geblieben ist (vgl. OLG Karlsruhe StV 1985, 243 mit abl. Anm. Horn; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 58 Rdn. 8; Gribbohm in LK, § 56f StGB Rdn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2014 - 1 Ws 19/14

    Absehen von der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe:

    Vielmehr bleiben die ursprünglichen Straferkenntnisse als selbstständige Entscheidungen und alleinige Grundlage für die jeweilige Vollstreckung, also auch für Nachtragsentscheidungen betreffend die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, bestehen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1985, 243; OLG Düsseldorf VRS 88, 368 f.; KG JR 1986, 119 und NJW 2003, 2468 ff. - Rn. 7 f. nach juris; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 58 Rn. 8; a. A.: OLG Düsseldorf StV 1984, 382, 383; Horn in: StV 1985, 243 f.; KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 460 Rn. 25; KMR-Stöckel, StPO, § 460 Rn. 42).
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